Software und Dienstleistungen für Unternehmensplanung und Controlling für KMUs mit bis zu 250 Mitarbeitern

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Software-Überlassungsbedingungen der ecomplan GmbH – 94209 Regen
Einzelplatzlizenz ecomplan UnternehmensCONTROLLER
  • gilt auch bei Erwerb von Upgrades für die Einzelplatzlizenz
    Stand: April 2020

    AGB der ecomplan GmbH (im Folgenden: „ecomplan“)
    Zierbach 38, 94239 Zachenberg

    Softwarevertrag Kauf für Unternehmer

    Lizenz
1. Anwendungsbereich
  • 1.1 ecomplan veräußert ein Exemplar der Software ecomplan UnternehmensCONTROLLER an den Kunden nach Maßgabe dieser AGB. Diese AGB gelten für sämtliche Versionen der Einzelplatzlizenz einschließlich Upgrades (für die Netzwerklizenz gelten gesonderte AGB).

    1.2 AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und sind ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
  • 2.1 Die auf der Website aufgeführten und bestellbaren Softwarelizenzen sind ein unverbindliches Angebot an die Website-Besucher. In der Bereithaltung der Website ist kein Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages über die aufgeführten Software-Lizenzen zu sehen, sondern eine Einladung an die Website-Besucher, einen Kaufantrag an ecomplan zu richten.

    2.2 Die Bestellung einer Softwarelizenz – unabhängig von der Frage, ob dies über die Website oder per Post bzw. Fax geschieht – ist ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages mit ecomplan.

    2.3 Nach der Bestellung über die Website erhält der Kunde unverzüglich eine elektronische Nachricht per E-Mail, mit der ecomplan den Zugang dieser Bestellung bestätigt. In dieser Nachricht („Zugangsbestätigung“) an den Kunden ist noch keine Annahme des Kaufangebotes des Kunden zu sehen.

    2.4 Die Annahme oder Ablehnung des Kaufangebotes des Kunden erklärt ecomplan explizit durch gesondertes Schreiben („Auftragsbestätigung“ oder „Auftragsablehnung“) per Post, Fax oder E-Mail an den Kunden. Nur bei Annahme durch ecomplan entsteht ein wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Kunden und ecomplan.
3. Vertragsgegenstand (Einzelplatzlizenz)
  • 3.1 Vertragsgegenstand ist die Software ecomplan UnternehmensCONTROLLER in der Version (Standard, Pro oder Projekt), die vom Kunden bestellt wurde, als Einzelplatzlizenz.

    3.2 Die Wahl der Version und damit die Funktionalität der Software, die der Kunde erwirbt, ergibt sich aus dessen Bestellung. Die Funktionsbeschreibung ist Anlage der Bestellung.
4. Lieferung
  • Der Kunde erhält die Software je nach seiner bei Bestellung angegebenen Wahl per Internet-Download oder durch postalische Lieferung auf Datenträger.

    Das Handbuch ist als pdf-Datei, die nach Installation der Software vom Kunden geöffnet, eingesehen und ausgedruckt werden kann, in der Software enthalten.
5. Nutzungsrechte
  • 5.1 An der Software ecomplan UnternehmensCONTROLLER, Einzelplatzlizenz in der Version gemäß Wahl des Kunden (s. Ziff. 3.1) erhält der Kunde ein Nutzungsrecht auf Dauer gegen die in Ziff. 8 geregelte Einmalvergütung zur Nut¬zung für seine eigenen Geschäftszwecke auf einem Einzelplatzrechner (PC) (zur Notebooklizenz s. Ziff. 6). Dem Kunden ist es nicht erlaubt, diese als Einzelplatzlizenz vertriebene Software in einem Netzwerk, im Outsourcing-Verfahren o.ä., etwa in der Cloud, zu nutzen.

    Dieses Nutzungsrecht auf Dauer geht auf den Kunden im Zeitpunkt der Freischaltung (Ziff. 7) über. Bis dahin hat der Kunde nur ein Recht als zeitlich limitierte Testversion (zum Eigentumsübergang s. Ziff. 9.3).

    5.2 Der Kunde ist nach Eigentumsübergang berechtigt, die Software an einen Dritten weiterzugeben. In diesem Falle macht der Kunde die Software zusammen mit allen evtl. Updates und Vorgängerversionen bei sich auf allen Geräten, auf denen er die¬se installiert hat, einschließlich der Sicherungskopie (s. Ziff. 12) unbrauchbar und gibt sämtliches Material an den Zweiterwerber weiter.

    Der Kunde wird dem Zweiterwerber die¬se Lizenz in Verbindung mit der Funktionsbeschreibung und dem ausgedruckten oder als elektronischem Dokument vorgehaltenen Handbuch weitergeben und den Zweiterwerber über den gestatteten Nutzungsumfang anhand dieser AGB und der Funktionsbeschreibung sowie seiner Bestellung und die Anzahl der erworbenen Lizenzen informieren.

    5.3 Der Nutzungsrechtsumfang erweitert sich nicht durch etwaige Leistungen von ecomplan im Rahmen der Gewährleistung, etwa wenn ecomplan als Reaktion auf gemeldete Mängel dem Kunden Software neu liefert (s. Ziff. 13.6).

    5.4 Die Vermietung der Software ohne gesonderte ausdrückliche Einwilligung seitens ecomplan ist nicht erlaubt.
6. Persönliche Notebooklizenz
  • 6.1 Zusätzlich zur Einzelplatzlizenz der Software ecomplan UnternehmensCONTROLLER kann der Kunde für den Nutzer der Einzelplatzlizenz eine Notebooklizenz erwerben. Diese gestattet es, die Software auch auf einem Notebook zu nutzen. Der Nutzer der hinzuerworbenen Notebooklizenz muss identisch mit dem Nutzer der Einzelplatzlizenz sein. Der Erwerb der Notebooklizenz kann nur in Verbindung mit der Bestellung gemäß Ziff. 2 erfolgen. Hierfür ist die zusätzliche Vergütung zu zahlen, die in der Preisliste ausgewiesen ist.

    6.2 Die Notebooklizenz gibt dem Kunden das Recht, die Software zugleich auf einem PC und einem Notebook installiert zu halten und zu nutzen. Die beiden Lizenzen bilden vertraglich eine Einheit. Im Falle der Weiterga¬be der Software (s. Ziff. 5.2) hat der Kunde beide Versionen zusammen weiterzugeben und alle Versionen bei sich zu löschen.

    6.3 Die Vermietung der Notebooklizenz ohne gesonderte ausdrückliche Einwilligung seitens ecomplan ist nicht erlaubt.
7. Freischaltung der Software
  • 7.1 Die Ausgabe der Software, die der Kunde sich nach Vertragsschluss von der ecomplan-Website downloadet oder per Post geliefert bekommt, ist zeitlich limitiert nutzbar und sperrt sich automatisch nach 14 Tagen, wenn sie nicht nach Zahlung seitens des Kunden freigeschaltet wird. Die Sperre bewirkt, dass die Software in den Viewer-Modus übergeht (s. Ziff. 10.2 lit. b).

    7.2 Damit der Kunde die Software dauerhaft nutzen kann, ist die individuelle Freischaltung erforderlich.

    7.3 Die Freischaltung erfolgt durch einen vom Kunden in die Software einzugebenden Lizenzschlüssel. Dieser Lizenzschlüssel wird kundenindividuell erstellt, indem zunächst der Kunde eine bei der Installation auf seinem PC generierte Benutzerkennung an ecomplan übermittelt, woraus ecomplan den Lizenzschlüssel erstellt und an den Kunden rückübermittelt. Der Lizenzschlüssel, der zugleich für Kundenservice-Zwecke bei ecomplan dient, besteht aus einer Zahlenreihe mit 16 Ziffern.

    7.4 Die Übermittlung des Lizenzschlüssels seitens ecomplan an den Kunden sowie die damit herbeigeführte Freischaltung erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung (Ziff. 9.1 bis 9.3) an ecomplan.
8. Vergütung
  • Es gilt die aktuelle Preisliste von ecomplan, die per Download über die ecomplan-Website abrufbar ist. Die angegebenen Preise gelten jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweilige Höhe der Vergütung wird in der Bestellung des Kunden ausgewiesen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
  • 9.1 Der sich aus der Bestellung ergebende Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird dem Kunden von ecomplan in Rechnung gestellt.

    9.2 Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Zugang der Rechnung beim Kunden.

    9.3 Bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises bleibt die Software im Eigentum von ecomplan.
10. Test-Version und Viewer-Version
  • 10.1 Eine Test-Version der ecomplan UnternehmensCONTROLLER-Software ist über die ecomplan-Website kostenfrei und ohne Vertragsschluss einmalig für jedermann downloadbar. Mit dieser Test-Version können Daten für einen Zeitraum von 14 Tagen wie in der Vollversion verarbeitet und betrachtet werden, das Drucken und Exportieren der Daten ist jedoch nicht möglich.

    10.2 Sofern
    a) der Kunde nach vierzehntägiger kostenfreier Nutzung der Test-Version die Software nicht bestellt und damit keine Freischaltung erfolgt oder
    b) die auf Rechnung bestellte bzw. downgeloadete Software bis zum Ablauf der in Ziff. 7.1 Satz 1 nicht vom Kunden bezahlt wird und sich infolgedessen eine Nutzungssperre aktiviert, verwandelt sich die Software in eine Viewer-Version gemäß Ziff. 10.3.

    10.3 Die Viewer-Version ermöglicht das Betrachten der zuvor mit einer lizenzierten Version erstellten Daten. Eine Veränderung der Daten ist mit der Viewer-Version in jedem Fall ausgeschlossen.
11. Upgrades
  • 11.1 ecomplan entwickelt in einem unregelmäßigen Rhythmus neue Versionen der Software und gibt diese zum Vertrieb frei, kenntlich an der höheren Nummer vor dem „.“ in der Bezeichnung der Software-Version. Die Preise für den Erwerb der Upgrades sind der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste zu entnehmen. Die Preise variieren danach, ob der Kunde die unmittelbare Vorgängerversion erworben hat oder über ein älteres Vorgängermodell verfügt.

    11.2 Das Upgrade enthält jeweils eine vollständige, neue Software-Version, die Verbesserungen und ggf. Funktionserweiterungen gegenüber der Vorgängerversion aufweist. Die Upgrades sind nicht abwärtskompatibel. Die Vorgängerversionen können weiterhin genutzt werden, jedoch können Daten, die in die neue Version eingegeben werden, nicht in die Vorgängerversion exportiert werden, während andererseits Daten aus der Vorgängerversion in die neue Version übertragen werden können (Aufwärtskompatibilität).

    11.3 Käufer der Vorgängerversionen werden per E-Mail oder postalisch über das Erscheinen von Upgrades informiert.

    11.4 Die Upgrades können über einen Kaufvertrag, der gemäß Ziff. 2 zustande kommt, erworben werden. Die Auslieferung erfolgt nach Wahl des Kunden bei der Bestellung per Internet-Download über die ecomplan-Website oder über Postversand auf Datenträger. Ein aktualisiertes, auf das entsprechende Software-Upgrade Bezug nehmende Handbuch ist als pdf-Datei, die nach Installation des Upgrades vom Kunden geöffnet, eingesehen und ausgedruckt werden kann, in der Software enthalten.

    11.5 Die Freischaltung erfolgt nach den Regeln der Ziff. 7.
12. Sicherungskopie
  • Der Kunde ist berechtigt, sich von der Software eine Sicherungskopie zu ziehen, die er sorgfältig aufzubewahren hat. Im Falle der Weitergabe der Software ist die Siche¬rungskopie mitzugeben.
13. Mängel, Gewährleistung
  • 13.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt außer in den Fällen gem. Ziff. 13.1 Satz 2 ein Jahr ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Freischaltung der Software gem. Ziff. 7. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens ecomplan, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

    13.2 Der Kunde wird etwaige Mängel an ecomplan möglichst umgehend melden. Die Meldung kann schriftlich an die ecomplan GmbH, Zierbach 38, 94239 Zachenberg oder alternativ per E-Mail an info@ecomplan.de erfolgen.

    Wenn der Kunde einen Mangel meldet, wird er möglichst angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen dieser auftritt.

    13.3 Als ein Mangel gilt insbesondere eine Abweichung der tatsächlichen Funktionen der Software von der Funktionsbeschreibung. Im Übrigen kommt es darauf an, ob die Tauglichkeit der Software zum Gebrauch als Unternehmensplanungs- und Controlling-Software für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beeinträchtigt ist.

    13.4 Voraussetzung für einen evtl. Rücktritt des Kunden nach vorheriger fruchtloser Fristsetzung ist, dass der Mangel nicht unwesentlich ist.

    13.5 Bei unberechtigten Mängelrügen hat der Kunde, sofern Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, für die Kosten, die ecomplan zurechenbar hierdurch entstanden sind, einzustehen und diese ecomplan zu ersetzen.

    13.6 ecomplan entscheidet nach eigener Wahl, ob die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Neulieferung der Software erfolgt. Das Nachbesserungsrecht von ecomplan ist nicht auf zwei Nachbesserungsversuche beschränkt, wenn besondere, im Einzelfall von ecomplan darzulegende Umstände vorliegen.

    13.7 Im Falle der Unmöglichkeit oder der Unzumutbarkeit der Nachbesserung oder Neulieferung informiert ecomplan den Kunden umgehend über diesen Umstand. Infolge der Unmöglichkeit wird ecomplan von der Leistungspflicht befreit und der Kunde darf nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Für höhere Gewalt hat ecomplan nicht einzustehen.

    13.8 Bei Fehlschlagen der von ecomplan gewählten Art der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, ist der Kunde berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften entweder die Vergütung angemessen herabzusetzen (zu mindern) o¬der im Falle eines wesentlichen Mangels den Vertrag rückgängig zu machen (vom Vertrag zurückzutreten).

    13.9 Evtl. weitere Rechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
14. Haftung ecomplan für Schäden des Kunden
  • 14.1 Im Falle des Vorsatzes sowie bei grober Fahrlässigkeit haftet ecomplan unbeschränkt.

    14.2 Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, haftet ecomplan unbeschränkt.

    14.3 Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht mit einfacher Fahrlässigkeit haftet ecomplan begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden so¬wie für Personenschäden.

    14.4 Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von ecomplan ausgeschlossen.

    14.5 Der Kunde ist zur regelmäßigen Datensicherung (mindestens einmal pro Monat) verpflichtet. Kommt der Kunde dieser Obliegenheit nicht nach und entsteht ihm infolge eines von ecomplan zu vertretenden Softwaremangels ein Schaden, der ganz oder zum Teil nicht eingetreten wäre, wenn der Kunde eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt hätte, so

    hat der Kunde sich die mangelnde Datensicherung bei der Berechnung des Umfanges des Schadensersatzes in Form eines angemessenen Mitverschuldensanteils anzurechnen.

    14.6 Im Falle des Vorliegens höherer Gewalt ist eine Haftung seitens ecomplan ausgeschlossen.

    14.7 Dieser Abschnitt gilt nicht für den Fall einer Garantie und deren Nichteinhaltung durch ecomplan.
15. Schlussbestimmungen
  • 15.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.

    15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

    15.3 Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und –ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

    15.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

ecomplan GmbH
Regen, 11. Mai 2020

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